Bekanntmachung des Präsidiums des StudierendenparlamentesBekanntgabe der endgültig zugelassenen Kandidaturanmeldungen
6. Dezember 2022

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Auf Grund von § 7 Absatz 3 Satz 2 der Ordnung der Wahlen zum Studierendenparlament der Universität Hamburg vom 15. Oktober 2015 (Amtl. Anz. S. 1877), zuletzt geändert am 21. November 2022 (Amtl. Anz. S. 1824), gibt das Präsidium des Studierendenparlamentes bekannt:
Bei der Wahl zum Studierendenparlament für die Wahlperiode 2023/2024 sind nachfolgende Gesamtlisten, einschließlich der Reihung und Namen der auf den Gesamtlisten Kandidierenden, zur Wahl zugelassen.