Recht
Bekanntmachung über die Neuwahl des Studierendenparlamentes für die Wahlperiode 2025/2026 und die Einreichung von Wahlvorschlägen
Das Präsidium des Studierendenparlamentes hat die Termine für die Neuwahl des Studierendenparlamentes für die Wahlperiode 2025/2026 sowie die damit verbundenen Regularien festgelegt und die „Bekanntmachung über die Neuwahl des Studierendenparlamentes für die Wahlperiode 2025/2026 und die Einreichung von Wahlvorschlägen“ veröffentlicht.
Rechtsgrundsätze innerhalb der Verfassten Studierendenschaft
Die Studierendenschaft der Universität Hamburg ist eine durch das Hamburgische Hochschulgesetz (kurz: HmbHG) eingerichtete rechtsfähige Gliedkörperschaft der Hochschule. Die Studierendenschaft wird umgangssprachlich oft als "Verfasste Studierendenschaft" - oder kurz: "VS" - bezeichnet. Sie ist eine sog. Zwangskörperschaft: Jede/r immatrikulierte Studierende an der Universität Hamburg ist automatisch auch Mitglied der Studierendenschaft - ein freiwilliger Austritt ist nicht möglich.
Die Zuständigkeiten und Organisation der Studierendenschaft werden in den Grundzügen durch das Landeshochschulgesetz, also das HmbHG, bestimmt. Innerhalb dieses Rechtsrahmens hat die Studierendenschaft jedoch "Satzungsautonomie". Neben dem Aufbau der Studierendenschaft zählen dazu insbesondere die Fachschaftsrahmenordnung, die Arbeitsweise und Zuständigkeit innerhalb der Fachschaften regelt, sowie eine Beitragsordnung, in der der semesterweise Beitrag aller Studierender festgelegt wird.
Hauptsatzung
Die Hauptsatzung regelt Grundsätze der Organisation innerhalb der Studierendenschaft. Durch sie werden Wahlgrundsätze bestimmt, der Ältestenrat, der Wirtschaftsrat sowie die teilautonomen Referate innerhalb des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) eingerichtet:
Ordnung der Wahlen zum Studierendenparlament ("Wahlordnung")
Durch die Wahlordnung werden die Einzelheiten zur Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Wahlen zum Studierendenparlament geregelt. Die Wahl zum Studierendenparlament wird stets als Brief- und Urnenwahl durchgeführt.
Wirtschaftsordnung
In der Wirtschaftsordnung werden die Grundsätze des Hauhalts-, Kassen- und Rechnungswesens festgeschrieben. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) verwaltet nach Beschluss des Studierendenparlamentes ein Budget in Höhe von ca. einer Million Euro pro Jahr. Die Rechnungsprüfung erfolgt durch eine anerkannte Wirtschaftsprüfergesellschaft sowie den Wirtschaftsrat (="Aufsichtsrat").
Wirtschaftsordnung als PDF-Dokument
Fachschaftsrahmenordnung
Die Fachschaften bzw. Fachschaftsräte haben an der Universität Hamburg einen hohen Stellenwert: Sie beraten und unterstützen Studierende ihres Studiengangs, nehmen Einfluss auf Reformen von Studien- und Prüfungsordnungen. Außerdem schaffen sie den Raum für Austausch und soziale Kontakte.
Per Hochschulgesetz sind die Fachschaften "unselbständige Untergliederungen" der Studierendenschaft. Deshalb hat das Studierendenparlament über die Einrichtung (und ggf. Schließung) von Fachschaften zu beschließen sowie die Grundzüge des Aufbaus und der Organisation zu beschließen. Mit der Fachschaftsrahmenordnung wird das Wahlverfahren für die Fachschaftsräte festgelegt und die Stellung der Fachschaften in der studentischen Selbstverwaltung beschrieben.
Fachschaftsrahmenordnung als PDF-Dokument
Beitragsordnung
Die Studierendenschaft ist eine sog. Zwangskörperschaft: Jede/r immatrikulierte Studierende an der Universität Hamburg ist automatisch auch Mitglied der Studierendenschaft - ein freiwilliger Austritt ist nicht möglich. Das Hamburgische Hochschulgesetz sieht daher vor: "Die Studierenden leisten einen Beitrag, der der Studierendenschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung steht."
Dieser Beitrag wird durch das Studierendenparlament in der Form einer Beitragsordnung festgelegt: Der Beitrag beläuft sich auf ca. 200 Euro, wovon allerdings 90 Prozent auf das HVV-Semesterticket zurückzuführen sind. Dieser, auf das Semesterticket entfallende Beitragsanteil kann auf Antrag und bei Vorliegen besonderer gesundheitlicher, räumlicher oder sozialer Gründe ("Härtefall") zurückerstattet werden.
Beitragsordnung als PDF-Dokument
Richtlinien für den Semesterticket-Härtefonds als PDF-Dokument
Geschäftsordnung des Studierendenparlamentes
Das Studierendenparlament regelt seine Verfahren durch eine Geschäftsordnung. In ihr werden die in der Hauptsatzung genannten Grundsätze nähe beschrieben und ausdefiniert: Insbesondere regelt die Geschäftsordnung Rederechte und -zeiten, Antragsrechte und -fristen sowie alle allgemeinen Fragen zum parlamentarischen Verfahren.
Geschäftsordnung als PDF-Dokument
Verfahrensordnung des Ältestenrats
Der Ältestenrat ist das Schiedsgericht der Studierendenschaft. Er entscheidet insbesondere über die Auslegung des Satzungsrechts sowie über die Anfechtung von SP- und FSR-Wahlen. Der "Prozess" vor dem Ältestenrat wird in einer Verfahrensordnung geregelt, die er sich grundsätzlich selbst gibt, aber der Zustimmung des Studierendenparlamentes bedarf.
Verfahrensordnung als PDF-Dokument
Wahlordnungen teilautonomer Referate
Dem AStA gehören teilautonome Referate an, die sich für die Gleichberechtigung und spezifischen Belange ihrer Interessengruppe einsetzen sowie spezialisierte, gruppenbezoge Beratungen anbieten. Die Vertreterinnen und Vertreter dieser teilautonomen Referate werden aus der jeweiligen Interessengruppe heraus gewählt - dafür hat jedes teilautonome Referat eine eigene Wahlordnung. In ihnen wird u.a. auch festgelgt, wer wahlberechtigt und wählbar ist. Die Wahlordnungen werden durch Versammlungen der Interessengruppen beschlossen und müssen - für ihre Wirksamkeit - vom Studierendenparlament bestätigt werden.
1. Referat für Internationale Studierende (RIS) [Wahlordnung als PDF]
2. Referat für behinderte und chronisch kranke Studierende (RBCS) [Wahlordnung als PDF]
3. Queer-Referat (Queer) [Wahlordnung als PDF]
4. Alle*Frauen-Referat (AF*R) [Wahlordnung als PDF]