Aufgaben
Das Studierendenparlament ist das gesetzlich vorgesehene Legislativorgan der Studierendenschaft der Universität Hamburg. Die 47 Mitglieder des Studierendenparlamentes werden jährlich von allen ca. 43.000 Studierenden gewählt.
Das Studierendenparlament wählt und kontrolliert den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), also das Exekutivorgan - die "Regierung" - der Studierendenschaft. Es beschließt über die Beiträge der Studierendenschaft, die alle Studierende semesterweise zu zahlen haben - zur Zeit: 200,00 Euro/Semester, einschließlich 18,00 € für die Aufgaben der Verfassten Studierendenschaft, 5,60 € für den Semestertickethärtefonds und 174,60 € für das Semesterticket (Stand: WiSe 2024/25). Außerdem verabschiedet das Studierendenparlament den Haushaltsplan der Studierendenschaft mit ca. einer Million Euro Jahresvolumen. Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Aktivitäten des AStA sowie der Fachschaftsräte.
Darüber hinaus kann das Studierendenparlament zu allen hochschulpolitischen Themen eine Stellung beziehen. Als Parlament der Studierenden hat es die gesetzliche Aufgabe, die Interessen der Studierenden wahrzunehmen und bei der Verwirklichung von Zielen und Aufgaben der Hochschule mitzuwirken. Ein allgemeinpolitisches Mandat besitzt das Studierendenparlament nicht. Zu den Zuständigkeiten zählt jedoch:
- Die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden sowie ihre Bereitschaft zum Einsatz für die Grund- und Menschenrechte sowie zur Toleranz auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern
- Zu allen Fragen Stellung zu nehmen, die sich mit der Anwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf und der Abschätzung ihrer Folgen für Gesellschaft und Natur beschäftigen.
- Die wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden wahrzunehmen; hierzu können auch Maßnahmen gehören, die den Studierenden die preisgünstige Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ermöglichen ("HVV-Semesterticket").
- Die geistigen und kulturellen Interessen der Studierenden zu unterstützen.
- Die Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden zu pflegen.
- Bei Verfahren zur Bewertung der Qualität der Lehre mitzuwirken.
- Bei Beschwerdeverfahren in Prüfungsangelegenheiten mitzuwirken.