Versammlungen der Studierenden
Bericht zur letzten Versammlung der Studierenden am 2. Dezember 2025
Die letzte Versammlung der Studierenden fand am 2. Dezember 2025 im ESA Ost Hörsaal 221 statt.
Rund 150 Studierende nahmen sowohl vor Ort als auch online teil. Die Teilnehmenden wurden über die bevorstehenden Kürzungen informiert, diskutierten intensiv über deren Auswirkungen und tauschten sich zur Planung weiterer gegenwirkender Aktivitäten aus. Abschließend wurde eine Resolution verabschiedet.
Das Protokoll und die verabschiedete Resolution werden in Kürze unter "Vergangene Versammlungen der Studierenden" veröffentlicht.
Durch den AStA, Personalvertretende und TV-Stud gezeigte Präsentation
Was ist eine Versammlung der Studierenden?
Eine Versammlung der Studierenden kann Anträge an das Studierendenparlament und eine Durchführung einer Urabstimmung durchführen. Durch § 102 Absatz 2 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) beschränken sich die möglichen Themen auf hochschulpolitische Belange. Durch die Teilnahme an der Versammlung dürfen den Studierenden keine Nachteile beim Fehlen in Lehrveranstaltungen entstehen.
Eine Versammlung kann durch den*die Präsident*in des Studierendenparlaments einberufen werden. Dies kann über drei Wege geschehen:
- auf schriftliches Verlangen von mindestens einem Zwanzigstel der Studierenden
- auf Verlangen des Studierendenparlaments
- auf Wunsch des*der Universitätspräsident*in
Damit die Versammlung beschlussfähig ist, muss mindestens ein Zehntel der Studierendenschaft anwesend sein.
Weitere Vorgaben finden sich in Artikel 22 ff. der Satzung der Studierenden der Universität Hamburg (PDF).
