Versammlung der Studierenden
Bericht zur letzten Versammlung der Studierenden am 20.06.2024
Das Quorum von einem Zehntel der Studierenden wurde leider nicht erreicht, somit war die Versammlung nicht beschlussfähig. Dennoch haben sich die anwesenden Studierenden über die unterschiedlichen Themen, wie BAföG und Finazierung des Studierendenwerkes, ausgetauscht.
Dem Vorschlag der Sitzungsleitung des Präsidiums des Studierendenparlaments wurde nicht gefolgt. Sobald die gewählte Sitzungleitung uns das Protokoll zugeschickt hat, werden wir es hier zur Verfügung stellen.
Was ist eine Versammlung der Studierenden?
Eine Versammlung der Studierenden kann Anträge an das Studierendenparlament und eine Durchführung einer Urabstimmung durchführen. Durch § 102 Absatz 2 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) beschränken sich die möglichen Themen auf hochschulpolitische Belange. Durch die Teilnahme an der Versammlung dürfen den Studierenden keine Nachteile beim Fehlen in Lehrveranstaltungen entstehen.
Eine Versammlung kann durch den*die Präsident*in des Studierendenparlaments einberufen werden. Dies kann über drei Wege geschehen:
- auf schriftliches Verlangen von mindestens einem Zwanzigstel der Studierenden
- auf Verlangen des Studierendenparlaments
- auf Wunsch des*der Universitätspräsident*in
Damit die Versammlung beschlussfähig ist, muss mindestens ein Zehntel der Studierendenschaft anwesend sein.
Weitere Vorgaben finden sich in Artikel 22 ff. der Satzung der Studierenden der Universität Hamburg (PDF).