Versammlungen der Studierenden
Bericht zur letzten Versammlung der Studierenden am 11. Juni 2025
Die letzte Versammlung der Studierenden fand am Mittwoch, den 11. Juni 2025 im ESA West 221 statt.
Das Quorum von einem Zehntel der Studierenden wurde leider erneut nicht erreicht, somit war die Versammlung nicht beschlussfähig. Dennoch wurde In der Versammlung über verschiedene Themen diskutiert, darunter die Lage der Studierendenschaft im Rahmen der Initiative Studis gegen Rechts sowie der „Strike Back“-Kampagne. Das durch die gewählte Sitzungsleitung erstelle Protokoll ist weiter unten unter "Vergangene Versammlungen der Studierenden" in der entsprechenden Zeile zu finden.
Was ist eine Versammlung der Studierenden?
Eine Versammlung der Studierenden kann Anträge an das Studierendenparlament und eine Durchführung einer Urabstimmung durchführen. Durch § 102 Absatz 2 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) beschränken sich die möglichen Themen auf hochschulpolitische Belange. Durch die Teilnahme an der Versammlung dürfen den Studierenden keine Nachteile beim Fehlen in Lehrveranstaltungen entstehen.
Eine Versammlung kann durch den*die Präsident*in des Studierendenparlaments einberufen werden. Dies kann über drei Wege geschehen:
- auf schriftliches Verlangen von mindestens einem Zwanzigstel der Studierenden
- auf Verlangen des Studierendenparlaments
- auf Wunsch des*der Universitätspräsident*in
Damit die Versammlung beschlussfähig ist, muss mindestens ein Zehntel der Studierendenschaft anwesend sein.
Weitere Vorgaben finden sich in Artikel 22 ff. der Satzung der Studierenden der Universität Hamburg (PDF).