Studentische Vertretung im Studierendenwerk
Mensa, Wohnheim, BAföG-Beratung: Das Studierendenwerk Hamburg prägt den Alltag vieler Studierender. Welche Richtung es einschlägt, entscheiden Studierende direkt mit. Das geschieht in der Vertreter:innenversammlung.
Was ist die Vertreter:innenversammlung?
Das Studierendenwerk Hamburg hat drei Organe:
- die Geschäftsführung, die das Tagesgeschäft leitet,
- den Aufsichtsrat, der die Wirtschaftsführung überwacht,
- die Vertreter:innenversammlung, die über die grundsätzliche und strategische Ausrichtung entscheidet. Sie beschließt zum Beispiel die Satzung des Studierendenwerks.
Grundlage ist das Hamburgische Studierendenwerksgesetz (StWG). Jede Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks entsendet zwei Personen in die Versammlung: eine Vertretung ihres Präsidiums und eine Vertretung ihrer Studierenden. Präsidien und Studierende sitzen also gleich stark am Tisch.
Warum die UHH besonders zählt
Die Vertreter:innen der Universität Hamburg und der HAW Hamburg haben jeweils zwei Stimmen. Die studentische Vertretung der UHH hat damit ein besonderes Gewicht, wenn es um die Belange der Studierenden geht.
Wie wird man gewählt?
Die studentische Vertretung der UHH wird vom Studierendenparlament (StuPa) gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, und eine Wiederwahl ist möglich. Nach Ablauf der Amtszeit bleibt die Vertretung im Amt, bis eine Nachfolge gewählt ist. So bleibt die studentische Stimme ohne Unterbrechung erhalten.
Kann ein Mitglied an einer Sitzung nicht teilnehmen, darf es ein anderes Mitglied der Versammlung mit der Wahrnehmung seines Stimmrechts beauftragen.
Wer vertritt uns aktuell?
Derzeit vertritt Paul Veit (Mail: Paul.veit@uni-hamburg.de(paul.Veit"AT"uni-hamburg.de)) die Studierenden der UHH in der Vertreter:innenversammlung.
