FSR-Mitglieder Nachmelden
Einleitung
Eine Nachmeldung bzw. Kooptierung eines neuen Mitglieds im FSR ist per einfachen Beschluss möglich. Der Beschluss muss ausgehängt werden und bestenfalls anderweitig der Fachschaft mitgeteilt werden, damit Einspruch erhoben werden kann (siehe Fachschaftsrahmenordnung). Nachdem der Beschluss getroffen wurde, informiert Ihr uns mithilfe des Online-Formulars auf dieser Seite oder reicht dieses Dokument und eine Kopie des Protokolls der Sitzung auf dem die Entscheidung getroffen wurde bei uns ein.