Wahl der Ältestenratsmitglieder
Wahl Eurer Vertreter*innen im Ältestenrat
Einmal pro Jahr bildet sich der Ältestenrat neu. Ab 2025 werden nun auch die Fachschaftsräte daran beteiligt. Ihr habt die Möglichkeit vier Kandidierenden in den Ältestenrat zu wählen, dabei kann jeder Fachschaftsrat ein Team aus Hauptvertretung und Stellvertretung wählen.
Jeder Fachschaftsrat hat eine Stimme.
Neben der Wahl per Briefwahl kann die Entscheidung auch über das Formular auf dieser Seite mitgeteilt werden.
Hier könnt Ihr für die Wahl zum Ältestenrat kandideren. Dafür könnt Ihr bis zum 12. November um 9 Uhr das folgende Formular ausfüllen. Das Schreiben, in dem Ihr Euch vorstellt, könnt Ihr hier hochladen. Falls es zu Problemen mit dem Anmeldeformular kommt, könnt Ihr uns die Vorstellung noch bis zum 13. zuschicken. Wir werden Euch nach Ablauf der Frist über alles weitere per E-Mail informieren.
Alle Regularien rund um die Wahl der ÄR-Mitglieder findet ihr in der Satzung der Studierendenschaft und insbesondere der Wahldurchführungsverordnung.
