Vorbereitung der Urnenwahlwoche (Urnenwahlhelfende, Urnenwahlstandorte)Bekanntmachung des Präsidiums des Studierendenparlamentes vom 19. Januar 2023
19. Januar 2023

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Auf Grund von § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 11 der Ordnung der Wahlen zum Studierendenparlament der Universität Hamburg gibt das Präsidium des Studierendenparlamentes bekannt:
I. Meldung von Urnenwahlhelfenden
Bis einschließlich Mittwoch, 25. Januar 2023, können sich alle Studierende der Universität Hamburg als Urnenwahlhelfende melden und für Einsätze an den von ihnen gewünschten Standorten eintragen.
1. Die Eintragung hat ausschließlich auf den vom Präsidium des Studierendenparlamentes in der Anlage herausgegebenen digitalen Tabellen („Bullsheet“; Anlage 2) zu erfolgen.
2. Zusätzlich muss sich jede/r potentielle Urnenwahlhelfende einmalig persönlich per E-Mail (stupa@uni-hamburg.de) beim Präsidium des Studierendenparlamentes melden und dabei folgende Angaben machen:
- vollständiger Vor- und Nachname;
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Stadt);
- Matrikelnummer;
- Telefonnummer.
II. Bekanntgabe der Urnenwahlstandorte und Ernennung der Urnenwahlhelfenden
Insbesondere anhand der Eintragungen und Meldungen (siehe I.) wird das Präsidium des Studierendenparlamentes voraussichtlich am Freitag, 27. Januar 2023, die Urnenwahlstandorte und die tägliche Wahlzeit bekannt geben sowie die Ernennung der Urnenwahlhelfenden vornehmen. Insbesondere werden dabei nur jene Urnenwahlstandorte berücksichtigt, die eine Durchführung der Wahl im Sinne des § 11 der Ordnung der Wahlen zum Studierendenparlament der Universität Hamburg möglich machen.
III. Schlussbemerkungen
1. Meldungen, die den Maßgaben dieser Bekanntmachung nicht entsprechen, werden von der Wahlleitung nicht berücksichtigt.
2. Die Meldung eröffnet keinen Anspruch auf Ernennung zur/zum Urnenwahlhelfenden.
Hamburg, 19. Januar 2023
D A S P R Ä S I D I U M
D E S S T U D I E R E N D E N P A R L A M E N T E S
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Anlage 1
A U S Z U G
Ordnung der Wahlen zum Studierendenparlament
(Wahlordnung – WahlO)
vom 15. Oktober 2015 (Amtlicher Anzeiger -Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes- [kurz: Amtl. Anz.] Seite 1877), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Satzung vom 21. November 2022 (Amtl. Anz. Seite 1824)
§ 11
Urnenwahl
(1) Die Stimmabgabe bei der Urnenwahl erfolgt an Urnenstandorten, die vor dem Beginn des Urnenwahlzeitraums vom Präsidium des Studierendenparlamentes festgelegt und bekanntgemacht werden. Urnenstandorte dürfen nur innerhalb der Liegenschaften der Universität Hamburg, des Studierendenwerkes und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf sowie auf deren Flächen unter freiem Himmel vorgesehen werden.
(2) Die Wahlzeit an den einzelnen Wahltagen des Urnenwahlzeitraums bestimmt das Präsidium des Studierendenparlamentes. Die Wahlzeit darf nicht vor 8 Uhr beginnen und nicht nach 20 Uhr enden; sie soll mindestens sechs Stunden pro Tag betragen. Die festgelegte Wahlzeit gilt für alle Urnenstandorte.
(3) Die Urnenstandorte werden in der Wahlzeit von mindestens zwei Urnenwahlhelfenden gleichzeitig und gleichrangig beaufsichtigt; sie sind für die Durchführung der Wahl am Urnenstandort zuständig. Die Urnenwahlhelfenden werden vom Präsidium des Studierendenparlamentes benannt. Die Besetzung der Urnenstandorte soll, soweit möglich, unter Rücksicht auf verschiedene Parteirichtungen erfolgen. Die Urnenwahlhelfenden sind zur unparteiischen Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Das Präsidium des Studierendenparlamentes kann Urnenwahlhelfende jederzeit abberufen.
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Anlage 2
Übersicht potentieller Urnenwahlstandorte
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Bekanntmachung des Präsidiums des Studierendenparlamentes vom 19. Januar 2023 (PDF)