NEUES FRISTENDE: Einreichung von WahlbriefenWahl des Studierendenparlamentes für die Wahlperiode 2022/2023
3. Januar 2022

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Wegen allgemeiner Lieferengpässen auf dem Papiermarkt und Problemen bei der Postzustellung haben viele Studierende erst sehr kurz vor dem oder unmittelbar zum Jahreswechsel die Briefwahlunterlagen erhalten.
Das Präsidium des Studierendenparlamentes hat daher am heutigen Tage (Montag, 3. Januar 2022) einstimmig entschieden, dass sämtliche Wahlbriefe, die bis spätestens Freitag, 7. Januar 2022, in der Geschäftsstelle des Präsidiums des Studierendenparlamentes eingehen, als fristgemäß eingegangene Wahlbriefe berücksichtigt werden.
Geschäftsstelle des Präsidiums
Raum 0025
Aufgang D
Von-Melle-Park 5
20146 Hamburg
Hintergrund:
Die Ordnung der Wahlen zum Studierendenparlament der Universität Hamburg (kurz: Wahlordnung) sieht grundsätzlich unter § 10 Absatz 2 vor, dass die ausgefüllten Wahlbriefe "bis zum ersten Werktag im neuen Jahr einschließlich eingegangen sein" müssen. Im neuen Jahr 2022 ist Montag, 3. Januar 2022, der erste Werktag. Mittels dieser Organisationsfrist soll gewährleistet werden, dass "[i]n der ersten Vorlesungswoche im Januar [...] eine Liste der Matrikelnummern derjenigen Studierenden, die bereits gewählt haben, erstellt" (§ 10 Abs. 3 Wahlordnung) und somit in der zweiten Vorlesungswoche im Januar die Urnenwahl ordnungsgemäß durchgeführt werden kann (§ 11 Wahlordnung). Die Liste der Matrikelnummern derjenigen Studierenden, die bereits gewählt haben, wird am Samstag, 8. Januar 2022, erstellt. Durch die heutige Entscheidung des Präsidiums wird der (weitere) ordnungsgemäße Ablauf der Wahl nicht behindert oder gefährdert, gleichzeitig wird durch diese Entscheidung niemand in seinen Rechten verletzt.