Entscheidung des ÄltestenratsZwischenbeschluss im Verfahren um eine Anfechtung der Wahl zum FSR Geschichte
1. Februar 2020

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Seit Dezember 2019 ist der Ältestenrat der Studierendenschaft mit einer Anfechtung der Wahl zum FSR Geschichte befasst. Beim ersten Termin einer mündlichen Verhandlung (09.01.2020) äußerten die Antragsteller eine Verfahrensrüge. Nunmehr hat der Ältestenrat am 31.01.2020 hierzu eine Entscheidung getroffen bzw. einen Zwischenbeschluss gefasst.
Das durch die Verfahrensrüge unterbrochene Verfahren wird fortgesetzt: Mitte Februar 2020 wird die mündliche Verhandlung fortgesetzt.
Der Ältestenrat ist das Schiedsorgan der Studierendenschaft der Universität Hamburg. Er entscheidet insbesondere über Anfechtungen der Wahl zu Fachschaftsräten und zum Studierendenparlament. Seine Entscheidungen sind auf der Internetseite des Präsidiums des Studierendenparlamentes zu veröffentlichen (§ 4 Abs. 4 der Verfahrensordnung des Ältestenrats).
Anmerkung vom 14.02.2020:
Der Ältestenrat hat am 13.02.2020 einen Berichtigungsbeschluss zum oben genannten Beschluss gefasst. Das Dokument wurde entsprechend aktualisiert.
Zwischenbeschluss des Ältestenrats vom 31.01.2020 als .pdf-Dokument einschließlich des Berichtigungsbeschlusses vom 13.02.2020
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