Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021/2022
1. Oktober 2021

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Das Studierendenparlament hat am 16. September 2021 den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021/2022 (Haushalt 2021/2022) der Studierendenschaft der Universität Hamburg beschlossen.
Auf Grund von § 105 Absatz 2 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) in Verbindung mit § 14 der Wirtschaftsordnung der Studierendenschaft der Universität Hamburg bedürfen Haushaltsbeschlüsse der Genehmigung durch den Wirtschaftsrat. Dieser Wirtschaftsrat besteht aus:
- einem Professor der Universität Hamburg,
- einem Mitarbeiter aus dem Kreise des Technischen-, Bibliotheks- und Verwaltungspersonals sowie
- drei Studierenden.
Auf seiner Sitzung am 29. September 2021 hat der Wirtschaftsrat den Haushalt 2021/2022 genehmigt. Er tritt damit am 1. Oktober 2021 in Kraft und gilt bis zum 30. September 2022.
Insgesamt hat der nun geltende Haushalt 2021/2022 ein Volumen von 1.185.660 Euro. Die Einnahmen kommen ganz überiwgend durch die Semesterbeiträge der fast 42.000 Studierenden der Universität Hamburg zusammen. Von ihnen werden die Aktivitäten des AStA, der teilautonomen Referate und der Fachschaftsräte sowie das Beratungsangebot des AStA finanziert. Eine der größten Einzelpositionen mit 83.500 Euro belegt zudem die jährlich stattfindende StuPa-Wahl.
Die Ausführung des Haushaltes sowie das Kassen- und Buchführungswesen obliegt dem AStA-Finanzreferat. In regelmäßigen Abständen informiert das AStA-Finanzreferat im Internet über die aktuelle Haushaltslage: https://www.asta.uni-hamburg.de/3-publikationen-downloads/haushalt-und-finanzen.html
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