UrnenwahlwocheWahl des Studierendenparlamentes für die Wahlperiode 2021/2022
30. Dezember 2020

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Seit Dezember 2020 findet die Wahl des Studierendenparlamentes für die Wahlperiode 2021/2022 (Beginn: 1. April 2021; Ende: 31. März 2022) statt. Bis zum 4. Januar 2021 kann die Stimmabgabe per Brief erfolgen (4. Januar 2021 => Eingang bei der Wahlgeschäftsstelle). Darüber hinaus kann von Montag, 11. Januar 2021, bis Freitag, 15. Januar 2021, jeweils von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr auch direkt an einer Urne, also „vor Ort“, gewählt werden.
Auf Grund der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie, der aktuellen Rechtslage sowie der neueren Dienstanweisung des Hochschulpräsidenten muss die sog. Urnenwahl zur Wahl des Studierendenparlamentes leider anders als üblich stattfinden: Im „Audimax“ der Universität Hamburg wird ein Wahlzentrum eingerichtet. Hier können alle Studierende, die nicht bereits per Brief gewählt haben, ihre Stimme abgeben. Außerdem kann in der Wahlgeschäftsstelle (Raum 0025, Aufgang D, Von-Melle-Park 5, 20146 Hamburg) gewählt werden.
- W a h l z e n t r u m –
Audimax der Universität Hamburg
Foyer
Von-Melle-Park 4, 20146 Hamburg;
- W a h l g e s c h ä f t s s t e l l e –
Geschäftsstelle des Präsidiums des Studierendenparlamentes
Aufgang D, Raum 0025,
Von-Melle-Park 5, 20146 Hamburg.
Bei der Stimmabgabe an der Urne ist die sog. AHA-Formel einzuhalten: Abstand halten (min. 1,5m zu anderen Personen), Hygiene beachten und Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen.
Hinweis für Menschen mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen:
Personen, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigung oder eines erhöhten Infektionsrisikos auf besondere Beförderungsmittel (u.a. Behindertentransport) angewiesen sind, können die Kosten, die durch Hin- und Rückfahrt entstehen, erstattet bekommen. Ein formloser Antrag ist per E-Mail an das Präsidium des Studierendenparlamentes bis Mittwoch, 13. Januar 2021, um 14 Uhr zu richten: stupa@uni-hamburg.de. Dem Antrag ist ein Nachweis der Bedürftigkeit (z.B. Schwerbehindertenausweis mit GdB 50[+]) beizufügen.
Hintergrund:
Die Wahl des Studierendenparlamentes findet jährlich im Dezember und dem darauffolgenden Januar statt. Während im Dezember alle ca. 43.000 Studierenden der Universität Hamburg angeschrieben werden und ihre Stimme per Briefwahl abgeben können, findet in der zweiten Vorlesungswoche im Januar eine Urnenwahl statt, bei der alle Studierende, die nicht an der Briefwahl teilgenommen haben/konnten/wollten, wählen können.
Das Studierendenparlament ist oberstes Beschlussorgan, Satzungs- und Haushaltsgeber der Studierendenschaft. Es entscheidet über ein jährliches Budget von ca. einer Million Euro. Jede bzw. jeder Studierende der Universität Hamburg trägt mit ca. 200 Euro/Semester zum Haushalt der Studierendenschaft bei. Von diesen 200 Euro/Semester wird der überwiegende Teil an den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) für das sog. Semesterticket abgeführt. Vertragspartner des HVV ist jedoch nicht die Universität, sondern die Studierendenschaft. Tarifverhandlungen führt der vom Studierendenparlament gewählte Allgemeine Studierendenausschuss (AStA).