Durchführung der Bestimmungen der WahlordnungAnordnung zur Durchführung der Bestimmung des § 6 der Ordnung der Wahlen zum Studierendenparlament der Universität Hamburg (Wahlordnung) vom 14. Oktober 2019
15. Oktober 2019

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1. Verwendung der Formblätter
Die Anmeldung von Kandidaturen hat auf den Formblättern zu erfolgen, die vom Präsidium des Studierendenparlamentes herausgegeben werden.
Die Formblätter werden kostenfrei zur Verfügung gestellt:
- im Kopierraum des AStA (Raum 0033, Von-Melle-Park 5, 20146 Hamburg);
- im AStA-InfoCafé (Raum 0044, Von-Melle-Park 5, 20146 Hamburg).
Darüber hinaus werden Druckvorlagen der Formblätter auf der Internetseite des Studierendenparlamentes veröffentlicht.
2. Kandidaturbogen (Anmeldebogen 1)
Das Formblatt für den Kandidaturbogen (Anmeldebogen 1) ist von jeder/jedem Kandidierenden vollständig auszufüllen.
Kandidierende haben insbesondere anzugeben, ob sie als Einzelkandidierende antreten oder als Teil einer Kandidierendengemeinschaft (Gesamtliste).
Sie haben eine Versicherung an Eides statt gegenüber dem Präsidium des Studierendenparlamentes abzugeben, dass sie nicht für eine andere Kandidierendengemeinschaft/Gesamtliste ihre Kandidatur erklärt haben.
3. Gesamtliste (Anmeldebogen 2)
Je Kandidierendengemeinschaft können so viele Kandierende gemeldet werden (Gesamtliste [Anmeldebogen 2]), wie Sitze im Studierendenparlament zu vergeben sind (47).
Zur Meldung einer Gesamtliste ist der Anmeldebogen 2 zu verwenden:
- Anmeldebogen 2.a: Listenplätze 1 bis 8
- Anmeldebogen 2.b: Listenplätze 9 bis 18
- Anmeldebogen 2.c: Listenplätze 19 bis 28
- Anmeldebogen 2.d: Listenplätze 29 bis 38
- Anmeldebogen 2.e: Listenplätze 39 bis 47
Die jeweiligen Listenverantwortlichen haben durch ihre Unterschrift die Richtigkeit der entsprechenden Gesamtliste zu bestätigen. Die Listenverantwortlichen bestätigen damit, dass die Listenplatzierung der einzelnen Kandidierenden mit deren Willen übereinstimmt und die Gesamtreihung im Benehmen mit den Mitgliedern der Kandidierendengemeinschaft erstellt wurde.
4. Listenverantwortliche
Jede Kandidierendengemeinschaft hat eine Listenverantwortliche bzw. einen Listenverantwortlichen zu benennen.
Die Listenverantwortlichen vertreten ihre Kandidierendengemeinschaft in gerichtlichen wie außergerichtlichen Angelegenheiten. Sie haben die Richtigkeit der Gesamtliste (Anmeldebogen 2; siehe oben) zu bestätigen, eine eigene Erklärung (Anmeldebogen 3) abzugeben und sind Ansprechpartner für das Präsidium des Studierendenparlamentes in allen Angelegenheiten, die die jeweilige Kandidierendengemeischaft betreffen.
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Hamburg, den 14. Oktober 2019
D A S P R Ä S I D I U M
D E S S T U D I E R E N D E N P A R L A M E N T E S
Gunhild Berdal Daniel Bouvain Ramon Weilinger
Ausgefertigt:
Ramon Weilinger
Präsident des Studierendenparlamentes