Ältestenrat
Der Ältestenrat
Der Ältestenrat ist das Schiedsgericht der verfassten Studierendenschaft.
Ihm obliegen folgende Aufgaben:
- die Auslegung der Satzung sowie der Vorschriften und Ordnungen, die vom Studierendenparlament beschlossen oder bestätigt sind
- Verfahren im Zusammenhang mit Maßnahmen nach Artikel 33 der Satzung der Studierendenschaft,
- die Anfechtung von Wahlen zum Studierendenparlament, gemäß Ordnung der Wahlen zum Studierendenparlament der Universität Hamburg,
- die Anfechtung von Wahlen zu den teilautonomen Referaten
- die Anfechtung von Wahlen zu den Fachschaftsräten
Der Ältestenrat setzt sich wie folgt zusammen:
- Einem Vertreter des Allgemeinen Studierendenausschuss
- Einem Vertreter des Präsidiums des Studierendenparlaments
- Zwei ehemaligen, auf ein Jahr gewählten, Mitgliedern des Studierendenparlaments oder des Allgemeinen Studierendenausschusses
- Einem Hochschulprofessor der Fakultät für Rechtswissenschaften der Univerität Hamburg
- Acht durch das Studierendenparlament gewählte Mitglieder*
* Auf Grund eines Beschlusses des Studierendenparlaments zur Auslegung des Satzungsrechts.