Aufgaben
Die Aufgaben des Studierendenparlaments
Die Aufgaben des Studierendenparlamentes finden ihre Grundlage in den Aufagaben der Studierendenschaft selbst, die in § 102 Abs. 2 Nrn. 1 bis 8 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HambHG) festgesetzt sind.
Die Aufgaben der Studierendenschaft und demnach auch des Studierendenparlamentes sind demnach insbesondere:
- im Rahmen ihrer Aufgabenstellung nach Satz 1 [gemeint ist Satz eins des § 102 Abs. 2 HambHG] die hochschulpolitischen Belange der Studierenden wahrzunehmen; sie hat kein allgemeinpolitisches Mandat,
- die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden sowie ihre Bereitschaft zum Einsatz für die Grund- und Menschenrechte sowie zur Toleranz auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern,
- zu allen Fragen Stellung zu nehmen, die sich mit der Anwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf und der Abschätzung ihrer Folgen für Gesellschaft und Natur beschäftigen,
- die wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden wahrzunehmen; hierzu können auch Maßnahmen gehören, die den Studierenden die preisgünstige Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ermöglichen,
- die geistigen und kulturellen Interessen der Studierenden zu unterstützen,
- die Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden zu pflegen,
- bei Verfahren zur Bewertung der Qualität der Lehre mitzuwirken,
- bei Beschwerdeverfahren in Prüfungsangelegenheiten mitzuwirken.
Daneben wählt das Studierendenparlement den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und entsendet Mitglieder in den Wirtschafts- und den Ältestenrat der Studierendenschaft der Universität Hamburg.