Richtigstellung: "Listenvorstellung"Wahl des Studierendenparlamentes für die Wahlperiode 2021/2022
14. Dezember 2020
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Dieser Tage findet eine Veranstaltung unter dem Titel "Listenvorstellung" statt, die mutmaßlich von einzelnen Fachschaftsräten ausgetragen wird.
Als Wahlleitung stellt das Präsidiums des Studierendenparlamentes klar, dass es sich hierbei nicht um eine offizielle Veranstaltung handelt: Die Veranstaltung wurde und wird ohne Rücksprache mit der Wahlleitung betrieben, vorbereitet und durchgeführt. Die Wahlleitung hat selbst erst aufgrund zahlreicher Zuschriften von dieser sog. Listenvorstellung erfahren.
Das Präsidium des Studierendenparlamentes kann daher keine Gewährleistung für Transparenz und Fairness bei der Abhaltung dieser Veranstaltung übernehmen. Vieleher müssen wir aufgrund unserer gegenwärtige Erkenntnisse davon ausgehen, dass es sich um eine partei- bzw. listenpolitisch motivierte (Wahlkampf-)Veranstaltung handelt.
Vor diesem Hintergrund hat sich das Präsidium des Studierendenparlamentes bereits am Mittwoch, 9. November 2020, an alle Fachschaftsräte der Studierendenschaft gewandt:
"Aus aktuellem Anlass weisen wir als Wahlleitung für die Wahl des Studierendenparlamentes auf Folgendes hin:
Organe der Studierendenschaft und ihrer Fachschaften haben die „Pflicht zur parteipolitischen Neutralität“ zu wahren und sind zu größtmöglicher Zurückhaltung verpflichtet (1).
Partei- bzw. listenpolitische Werbung – oder auch nur Vorteilsgewährung – durch Fachschaftsräte ist nicht zulässig und mit elementaren Grundsätzen des demokratischen Rechtsstaats unvereinbar. In amtlicher Funktion, nämlich als Fachschaftsrat, soll und darf nicht auf die politische Willensbildung der Wahlberechtigten eingewirkt werden.
Vielmehr haben Fachschaftsräte, wie auch AStA und Studierendenparlament, „die Vielfalt der […] vorhandenen Meinungen und Einstellungen angemessen zu berücksichtigen […]“ (2).
Wir, das Präsidium des Studierendenparlamentes, freuen uns über jedwede Unterstützung bei der Wahl zum Studierendenparlament, insbesondere wenn sie geeignet ist, die Beteiligung an der Wahl zu erhöhen. Gerade in diesem Jahr muss hierauf – pandemiebedingt – das Augenmerk gelegt werden.
Die Parteinahme durch öffentlich-rechtliche Gremien ist jedoch ein absolutes „No-Go“. Wer partei- bzw. listenpolitisch aktiv sein möchte, hat hierzu vielfältige Möglichkeiten. Der Missbrauch öffentlicher Funktionen, gerade um den Anschein der Allgemeingültigkeit des Gesagten zu erwecken, steht diametral im Widerspruch zur freiheitlichen Demokratie."