Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. [...] (§5 (3) Grundgesetz)
Die schon durch das Grundgesetz zugesicherte Freiheit von Forschung und Lehre drückt sich auch darin aus, dass die Universität über ihre Belange selber entscheidet. Dies tut sie zum einen innerhalb der Fakultäten auf Fachbereichsebene in Fachbereichsräten, auf Fakultätsebene in Fakultätsräten und auf Gesamtuniversitärer Ebene im Akademischen Senat.
In den Gremien sind alle Statusgruppen der Universität durch gewählte Vertreter*innen repräsentiert, die über die Belange der Universität beraten. Dabei haben (durch das Hamburgische Hochschulgesetz gefordert) die Professor*innen jedoch immer die absolute Mehrheit aller Sitze.
Die SItzunge aller Germien sind universitätsöffentlich. Die aktuellen Termine des Akademischen Senates finden sich hier.